23.08.2024
„Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“… dieser etwas sperrige Begriff hat schon oftmals für Unklarheiten und Missverständnisse gesorgt. Verstärkt dadurch, da im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals von „Elektrofachkraft“ gesprochen wird. Eine Elektrofachkraft ist allerdings wesentlich qualifizierter als eine „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ darf – wie der Name besagt – nur Tätigkeiten ausführen, die im SHK-Handwerk ständig wiederkehren und die in der Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Beispiele für ständig wiederkehrende Tätigkeiten im SHK-Handwerk: elektrisch betriebene Geräte wie Durchlauferhitzer, Heizungskessel oder Pumpen in Kundenanlagen eigenverantwortlich montieren, installieren und elektrisch in Betrieb nehmen, die vorgeschriebenen Messungen nach den VDE-Bestimmungen durchführen, die Prüfprotokolle eigenverantwortliche ausstellen und unterschreiben.
Hier finden Sie die Liste mit den häufigsten Fragen zur EFKffT die von den Kollegen des ZV-SHK erstellt wurde: Dokument zum Download
Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sind mit bestandener Gesellenprüfung aber nicht automatisch Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten. Sie müssen vom Unternehmer offiziell zur Elektrofachkraft „bestellt“ werden!