05.02.2025
Unser neuer Partner, die sunshine Energieberatung, hat uns auf folgende wichtige Information zur Förderschädlichkeit bei der Bestellung von Heizungsanlagen vor der Antragstellung hingewiesen:
Wie Sie wissen, ist es erforderlich, die Anträge bei den Fördermittelgebern KfW und BAFA vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Die KfW hat nun klargestellt, dass die Bestellung und Lieferung auf Kommission des Wärmeerzeugers bereits als Vorhabenbeginn gewertet wird. Dies bedeutet, dass eine Bestellung und Lieferung, die vor der Antragstellung datiert ist, als förderschädlich angesehen wird.
In der Antwort der KfW auf unsere Anfrage dazu heißt es:
„Richtig ist, dass die Bestellung und Lieferung des Wärmeerzeugers als Vorhabenbeginn gilt. Ein vor Antragsstellung datierter Lieferschein ist somit förderschädlich. Nicht als Vorhabenbeginn gelten beispielsweise die Beauftragung eines Energieeffizienzexperten sowie vorbereitende Umfeldmaßnahmen. Genaue Informationen hierzu finden Sie in der BEG FAQ unter Punkt 1.12.“
Bitte beachten Sie, dass bei tiefergehenden Prüfungen der Förderanträge auch die Lieferscheine vom Fördermittelgeber angefordert werden können. Sollte die Bestellung und Lieferung also VOR der Antragstellung beim jeweiligen Fördermittelgeber liegen, kann dies negative Auswirkungen auf die Förderfähigkeit haben.
Wir empfehlen daher, die Bestellung der Anlagentechnik erst nach der Antragstellung beim Fördermittelgeber auszulösen, um mögliche Probleme zu vermeiden.