Bereits antragsberechtigt sind:
Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind
Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
Der Antrag auf den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) wird im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt. Die zinsgünstige Förderung „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) muss beim jeweiligen Finanzierungspartner beantragt werden.
Zu beachten ist:
Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Zum Zuschuss Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohgebäude (458):
Zum Kredit Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358, 359):