19.03.2026
Asbest sowie asbesthaltige Zementprodukte dürfen seit dem 31.10.1993 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dennoch besteht weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Asbestzementerzeugnisse – beispielsweise in Fliesenklebern, Putzen, Spachtelmassen oder Dichtungsschnüren – vorhanden sind und SHK-Fachbetriebe bei ihrer Arbeit damit in Kontakt kommen. Bei Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten in solchen Bereichen müssen daher umfangreiche aktuelle Vorschriften beachtet werden. Es ist für entsprechende Tätigkeiten ein Sachkundenachweis erforderlich bzw. vorgeschrieben.
Zielgruppe
Dieser behördlich anerkannte Lehrgang richtet sich an Meister, Techniker sowie Gesellen mit abgeschlossener Berufsausbildung aus den SHK-Innungen.
Lehrgangsinhalt:
In dem Lehrgang werden die Eigenschaften und Gesundheitsgefahren, die im Umgang mit Asbest ausgehen, vermittelt. Hierzu gehören die eingängigen Vorschriften und Regelungen der TRGS 519 für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs und ASI-Arbeiten mit geringer Exposition. Die Teilnehmer werden über die personellen Anforderungen bezüglich deren Gesundheitszustand und Eignung geschult.
Mit erfolgreichem Abschluss der schriftlichen Prüfung, erhalten die Teilnehmer den staatlich anerkannten Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C.
Das Sachkunde-Zertifikat nach TRGS 519 Anlage 4C („kleiner Asbestschein“) hat eine Gültigkeit von 6 Jahren und dient als offizieller Nachweis der Qualifikation, was zu Rechtssicherheit im Unternehmen führt.
Wird während der dieser Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Auffrischungskurs besucht, verlängert sich die Geltungsdauer wieder um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Auffrischungslehrgangs.
Teilnehmerzahl: mindestens 11 und max. 20 Personen
Das Seminar findet statt:
Kreishandwerkerschaft des Kreises Harburg
Marktstraße 21-23
021423 Winsen (Luhe)
Termin:
Montag, 07.09.2026 08:30 – 16:30 Uhr
Dienstag, 08.09.2026 08:30 – 15:30 Uhr
Anmeldeschluss 17. August 2026
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich angemeldete Teilnehmer mit entsprechender Bestätigung teilnehmen können. Die Bestätigung geht Ihnen rechtzeitig nach dem Anmeldeschluss per Briefpost zu.
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7. September 2026 - 8. September 2026
8:30 - 16:30
Veranstaltungsort: Kreishandwerkerschaft des Kreises Harburg
Adresse: