Zivilrecht: Der Versuch des Abkassierens mit üblen Tricks: „betriebs-register.de“

18.08.2026

Ständig wiederkehrend werden Handwerksbetriebe mit Rechnungen für Eintragungen in vermeintlich „offizielle“ Betriebs- oder Unternehmensregister konfrontiert, die häufig zudem als „Abonnement-Fallen“ (automatische Vertragsverlängerungen) aufgebaut sind.

Zuletzt traten vermehrt Fälle auf , die die Methoden rund um Firmeneinträge auf „betriebs-register.de“ betrafen. Dabei werden Handwerker, sonstige Geschäftsinhaber und Freiberufler von den angeblichen Betreibern der Seite angerufen und darüber informiert, dass ein bereits bestehender Firmeneintrag bald auslaufe. Der Angerufene wird gedrängt, vermeintlich nur „Korrekturen“ zu bestätigen oder ein Formular für einen Stopp der Eintragung zurückzusenden. Falls das Ganze nur telefonisch stattfindet, wird das Telefonat aufgezeichnet, und zwar mit zuvor geschickt erschlichener und dann aufgezeichneter Zustimmung des Angerufenen.

Bei genauem Lesen des „Kleingedruckten“ im Formular (oder bei genauem Hinhören im Telefonat) versteckt sich hinter allem regelmäßig ein Vertrag für einen maßlos überteuerten Eintrag in einer online-Datenbank, die für die Marktteilnehmer völlig irrelevant ist („Adressengrab“). Die Kosten hierfür belaufen sich oft auf Hunderte Euro pro Jahr, meist mit einer Laufzeit von mehreren Jahren.

Wird solch ein Dokument vom Unternehmer unterschrieben zurückgesendet, ist es oftmals schwierig und meist nur verbunden mit horrenden „Stornierungsgebühren“ möglich, von diesem zurückzutreten. Betriebsinhaber sollten daher bei solchen oder ähnlichen „Angeboten“ die Vertragskonditionen genau prüfen. Es gilt: Konzentriertes sorgfältiges und vollständiges Lesen ist unabdingbar. Von telefonischen Zusagen ist grundsätzlich abzusehen, und zwar schon allein aufgrund der Gefahr der nachträglichen technischen Verfälschung des (aufgezeichneten) Telefongesprächs, was mit erheblichen Beweisproblemen für den Angerufenen verbunden ist .

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