GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz) seit dem 29.07.2026 in Kraft

05.08.2026

Die erste Stufe des Gebäudemodernisierungsgesetzes – GModG – trat am 29.07.2026 in Kraft.

Das GModG ersetzt das GEG, das im politischen Diskurs auch Heizungsgesetz genannt wurde. Es reduziert die Anzahl der Regelungen im Bereich Heizungstausch.

Mit dem Bundestagsbeschluss wurden weitere Änderungen angestoßen, die zum 01.01.2027, 01.01.2028 und 01.01.2030 in Kraft treten werden. Hinweis: Die Gesetztestexte unter www.gesetze-im-Internet.de geben nur den jeweils aktuellen Stand wider. Zukünftige Fassungen können nur dem Bundestagsbeschluss entnommen werden.

Der ZVSHK hat dazu ein umfassendes FAQ zusammengestellt:

Zentralverband SHK: GModG

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