Aktuelle Information zur Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude…

20.07.2026

20.07.2026: Der ZVSHK veröffentlicht FAQ zur BEG-Förderung und einen Heizungsförderungs-Rechner:

Zu den FAQ: FAQ zur BEG-Förderung

Zum Heizungsförderungs-Rechner:

Heizungsförderungs-Rechner des ZVSHK

Hinweis: Dieser Rechner ist ausschließlich für selbstgenutzte Einfamilienhäuser nach der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 21.7.26 bzw. nach §35c EStG.

 

Update vom10.07.2026 zur Änderung der Förderkulisse:

Das BMWE hat die Vorgehensweise innerhalb der Übergangsphase bei der Reform des BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bekanntgegeben:

Demnach werden bereits gestellte Anträge zu alten Konditionen bearbeitet.

Bei bereits in den Systemen von BAFA/KfW erfassten (g)BzA/TPB (Bestätigung zum Antrag/Technische Projektbeschreibung) können bis 20.07.2026 Anträge zu den alten Förderbedingungen gestellt werden.

Ab dem 21.07.2026 verlieren TPB beim BAFA ihre Gültigkeit.

(g)BzA der KfW behalten ihre Gültigkeit (6 Monate ab Erstellung) und können für die Anträge auch ab dem 21.7. zu den neuen Förderbedingungen genutzt werden.

Ab dem 21.07.2026 können wieder (g)BzA/TPB zu den neuen Konditionen erstellt werden.

BEG EM (Einzelmaßnahme) Heizungsförderung (über KfW):

Die ausformulierten Förderbedingungen sollen heute (10.07.2026) nach einer weiteren Verbändeanhörung vorgelegt werden. Das berichtet unser Bundesverband ZVSHK. Wir werden Sie dann dazu informieren.

 

 

Mittwoch, 08.07.2026:

Aktuelle Informationen zur Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte

Der ZVSHK hat am Mittwoch, 08.07.2026, am späten Abend nachfolgende Information aus dem BMWE erhalten:

„Eine Antragstellung zu den neuen Konditionen wird bei BAFA und KfW ab dem 21.07.2026 möglich sein.

Zum 09.07.2026 startet eine Übergangsphase, die sowohl zur Umprogrammierung als auch für eine Vertrauensschutzregelung genutzt wird. Während dieser Phase werden die dem BAFA und  der KfW vorliegenden Anträge zu den alten Konditionen abgearbeitet.

Soweit eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bei der KfW bzw. eine Technisch Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA bereits vorliegt, können in diesem Zeitraum auch weiter Anträge zu den alten Konditionen gestellt werden.

Neue BzAs/TBBs können dann ab dem 21.07.2026 erstellt werden.

Der ZVSHK soll heute im Laufe des Tages umfassender dazu informiert werden.

 

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