09.07.2026
Aktuelle Informationen zur Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte
Der ZVSHK hat am Mittwoch, 08.07.2026, am späten Abend nachfolgende Information aus dem BMWE erhalten:
„Eine Antragstellung zu den neuen Konditionen wird bei BAFA und KfW ab dem 21.07.2026 möglich sein.
Zum 09.07.2026 startet eine Übergangsphase, die sowohl zur Umprogrammierung als auch für eine Vertrauensschutzregelung genutzt wird. Während dieser Phase werden die dem BAFA und der KfW vorliegenden Anträge zu den alten Konditionen abgearbeitet.
Soweit eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bei der KfW bzw. eine Technisch Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA bereits vorliegt, können in diesem Zeitraum auch weiter Anträge zu den alten Konditionen gestellt werden.
Neue BzAs/TBBs können dann ab dem 21.07.2026 erstellt werden.
Der ZVSHK soll heute im Laufe des Tages umfassender dazu informiert werden.
Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald verifizierte Informationen vorliegen.