Bundesregierung beschließt Verschiebung von Fristen aus dem GEG

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29.04.2026

Der ZVSHK informiert:

Diedie Bundesregierung hat beschlossen, die Frist, ab der das „Heizungsgesetz“ für Kommunen über 100.000 Einwohner (80 Städte, ca. 17 Mio. Einwohner) scharf geschaltet ist, vom 1.7.26 auf den 1.11.2026 zu verschieben.

Dazu werden die Fraktionen aus CDU, CSU und SPD einen Änderungsantrag an die Modernisierung der Ökodesignrichtlinie, Energieverbrauchskennzeichnung etc andocken und beschließen. Das Gesetz, das ergänzt wird, war bereits am 15.4. in der ersten Lesung im Bundestag und wird bald abgeschlossen werden.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll dann Ende Juli/ Anfang August 2026 in Kraft treten.

Einen Kommentar von ZVSHK-Präsident Michael Hilpert lesen Sie hier:

Zentralverband SHK: Politik auf Zuruf – So verspielt man Vertrauen

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