Investitionszuschuss Barrierereduzierung – Wiederaufnahme der Zuschussförderung

08.04.2026

Ab dem 8. April 2026 nimmt die KfW die Zuschussförderung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohnungen und Häusern wieder auf. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt hierfür Bundesmittel in Höhe von  insgesamt 50 Mio. Euro bereit.

Die Zuschüsse können sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter erhalten, die Barrieren an Haus und Wohnung reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen – also der altersgerechte Umbau von Bädern, zur Schaffung von Bewegungsflächen sowie zur Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen.

Kundinnen und Kunden können die Zuschüsse direkt bei der KfW beantragen. Wichtig ist dabei, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.

Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit. Wird der „Standard Altersgerechtes Haus“ erreicht, liegt der Zuschusssatz bei 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Alle Programmdetails sind abrufbar unter: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW

Die Zuschussförderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Des Weiteren bietet die KfW auch zinsgünstige Förderkredite für Barrierereduzierung an. Details dazu finden Sie hier: Altersgerechtes Umbauen – Kredit (159) | KfW

Quelle ZVSHK

 

 

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