14.10.2025
Herbst – Die Blätter färben sich und die Tage werden kürzer. Der Herbst hat Einzug gehalten und mit ihm kündigt sich die kühlere Jahreszeit an, in der mancherorts bereits mit den ersten Frostnächten zu rechnen ist.
Darum ist es Zeit für Maßnahmen, um wasserführende Systeme, wie Heizungs- und Trinkwasseranlagen, vor Witterungseinflüssen – insbesondere vor Frost – zu schützen.
Hierzu zählt auch die Überprüfung der Solarflüssigkeit von Solarkollektoren und Solekreisläufen von Wärmepumpen auf ausreichenden Frostschutz.
Insbesondere bei neuen Anlagen und Anlagenteilen, für die der Bauherr oder die Bauherrin noch nicht die Haftung für einen bestimmungsgemäßen Betrieb (Abnahme der Bauleistung) übernommen hat, sollten die Auftraggeber und Auftraggeberinnen schriftlich auf die Frostgefahr hingewiesen werden. Gegebenenfalls sollte eine noch notwendige Abnahme oder Teilabnahme beantragt und durchgeführt werden. Betreiber und Betreiberinnen sind vor Inbetriebnahme der frostgefährdeten Anlage nachweislich in die Bedienung der Anlage beziehungsweise der Anlagenteile einzuweisen.
Die ordnungsgemäße Teilabnahme vor Beginn der Frostperiode ist für den SHK-Betrieb insofern wichtig, damit bei einer Beschädigung der frostgefährdeten Anlage, die Verantwortung für den entstandenen Schaden auf den Betreiber oder die Betreiberin übertragen wird.
Ein Muster eines solchen „Frostbriefs“ kann auf dieser Webseite im passwortgeschützten Mitgliederbereich im Downloadcenterbereich “Sanitär – Heizung” eingesehen werden.
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Bildquelle: PublicDomainPictures auf Pixabay