Gut versichert ins Handwerk starten – Krankenversicherung für Auszubildende

09.07.2025

Mit dem Start in eine Ausbildung beginnt für junge Menschen nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch ein neuer Status im Sozialversicherungssystem. Auszubildende unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese gilt unabhängig davon, ob sie zuvor familienversichert waren, privat versichert oder aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind.

Spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn müssen Auszubildende eine gesetzliche Krankenkasse auswählen und dort ihre Mitgliedschaft beantragen. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Krankenkasse auszuwählen und den oder die Auszubildende dort anzumelden.

Gerade für junge Menschen kann die Auswahl und Anmeldung bei einer Krankenkasse mit Unsicherheit und zusätzlichen Fragen verbunden sein. Daher empfiehlt es sich, die notwendigen Formalitäten möglichst frühzeitig anzugehen – idealerweise bereits vor dem offiziellen Ausbildungsbeginn.

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten dazu online Informationen (bei Bedarf auch mehrsprachig) sowie digitale Antragsverfahren an. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren – insbesondere dann, wenn sprachliche Barrieren bestehen oder die sozialversicherungsrechtliche Ausgangslage unklar ist.

Gerade am Anfang der Ausbildung prasseln viele neue Eindrücke auf die Azubis ein – da hilft es, wenn die wichtigsten Dinge von Anfang an geregelt sind. Wer als Betrieb frühzeitig bei der Wahl und Anmeldung zur Krankenkasse unterstützt, sorgt nicht nur für weniger Papierkram, sondern auch für einen stressfreien Start ins Berufsleben. Und ein guter Start zahlt sich bekanntlich aus – für beide Seiten.

Bei Fragen rund um die Krankenversicherung von Auszubildenden und auch bei allen anderen Fragen rund um die Ausbildung steht Ihnen Ihr Fachverband selbstverständlich gern zur Verfügung.

Bild: KI generiert

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