Weiterbildung – § 7aE – Elektroinstallationstechnik für Installateur- und Heizungsbauermeister

23.08.2024

Zulassungsvoraussetzungen
Volleintragung in der Handwerksrolle mit dem Installateur- und Heizungsbauerhandwerk

Zielgruppe
Unternehmer im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk

Lehrgangsziel
Die beiden größten Verbände innerhalb der handwerklichen Gebäudetechnik, der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) haben eine Verbändevereinbarung geschlossen, mit der gewerkeübergreifende Leistungen innerhalb des Handwerks, aber auch die Kooperation von Betrieben innerhalb der betroffenen Gewerbe, stärker als bisher gefördert werden.
Die Lehrgänge nach § 7a HwO für „Elektrotechniker-Meister“ und „Installateur- und Heizungsbauer-Meister“ umfassen die Festlegung inhaltlicher Mindeststandards für die jeweiligen Kurse, geregelte Prüfungsverfahren sowie eine einheitliche Durchführungspraxis.
Die Handwerkskammern können auf dieser Grundlage eine einheitliche Verfahrensweise bei der Eintragung (Teileintrag) in die Handwerksrolle im jeweils anderen Handwerk praktizieren.

Inhalte
Die Maßnahme besteht aus dem Modul: Elektroinstallationstechnik

Dauer
240 Unterrichtseinheiten (UE)

Abschluss
Die Qualifizierungsmaßnahme schließt mit einem Sachkundenachweis ab, in dem sowohl fachtheoretische (schriftlich) als auch fachpraktische Aufgaben (Arbeitsproben) zu bearbeiten sind. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein bundeseinheitliches Zertifikat von beiden Zentralfachverbänden.

Informationen
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
Lilienthalallee 4
60487 Frankfurt
Tel.: (0 69) 2 47 74 70
Fax: (0 69) 24 77 47 19
https://www.zveh.de/index.html

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