Verjährungsfrist Ende 2024

11.12.2024

Stichtag beachten

Der 31. Dezember 2024 ist der Stichtag, an dem Ansprüche verjähren, die im Laufe des Jahres 2021 entstanden sind. Daher sollte jeder Unternehmer seine Geschäftsunterlagen prüfen, ob noch offene Werklohnforderungen aus dem Jahr 2021 bestehen. Alle „normalen“ Forderungen – beispielsweise der Werklohn – verjähren nach drei Jahren. 

Fragen Sie einen Juristen, wenn Sie sich unsicher sind.

Achtung: Es reicht nicht, dem säumigen Schuldner eine Mahnung oder andere Zahlungsaufforderungen zu schicken, um eine Verjährung zu verhindern. Ein sicheres Mittel dafür ist das gerichtliche Mahnverfahren. Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation bekommen beim jeweiligen Landesverband dazu die nötigen Tipps.

Eine Übersicht über Verjährungsdauer und Maßnahmen, die zu ergreifen sind, gibt es auf der Seite des ZVSHK (Zentralverband SHK: Verjährungsfrist Ende 2024) nach Mitglieder-Log-In.

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