29.07.2024
Seit dem 18.4.2016 hat Deutschland ein neues Vergaberecht. Mit der Reform sollen Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber und Bieter transparenter und einfacher werden.
Um zukünftig bei Ausschreibungen am Ball zu bleiben, werden Unternehmen sich mit der E-Vergabe vertraut machen müssen. Diese wird in einem mehrstufigen Aufbau bis zum November 2018 für alle Teilnehmer verpflichtend. Der Rahmen der E-Vergabe führt zu diversen Änderungen des Ablaufs: So gibt es neben der Papierersparnis noch die Vorteile einer automatischen Fehlerprüfung, es sind keine qualifizierten Unterschriften mehr nötig, die Vergabeunterlagen können anonym und frühzeitig eingesehen werden.
Darüber hinaus können nun auch sogenannte weiche Faktoren bei der Vergabe eine Rolle spielen und es gibt Änderungen hinsichtlich der Fristen zur Abgabe und Rüge von Vergabeverstößen.
Durch die Reform werden drei neue EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umgesetzt.
Für weitere Informationen hat die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ein Merkblatt zusammengestellt, dieses finden Sie im Downloadcenter / Recht / Vergaberecht.