Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

23.08.2024

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (oftmals ÜLU oder ÜBA genannt) ist ein fester Bestandteil der dualen Berufsausbildung im SHK-Handwerk. Sie vermittelt berufsspezifische praktische Fertigkeiten und Kenntnisse und ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr. Inhalte und Dauer der überbetrieblichen Unterweisung werden über den ZV in Zusammenarbeit mit dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) festgelegt. Durch die ÜLU wird ein breites, einheitliches Ausbildungsniveau sichergestellt, das kontinuierlich an die technischen und ökonomischen Veränderungen angepasst wird.

Müssen Ihre Auszubildenden an den überbetrieblichen Unterweisungen teilnehmen?

Die Teilnahme an allen vorgeschriebenen Pflichtkursen ist ein Teil der betrieblichen Berufsausbildung. Die erfolgreiche Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung zur Gesellenprüfung. Pflicht sind alle Kurse, die der Berufsbildungsausschuss Ihrer Handwerkskammer als obligatorisch definiert hat und von der Vollversammlung der Kammer beschlossen wurde.

Welche Lehrgänge müssen besucht werden?


Eine Übersicht mit inhaltlicher Beschreibung finden Sie für die Berufe Anlagenmechaniker/in SHK, Klempner/in und Ofen- und Luftheizungsbauer/in direkt auf der Seite des HPI:

https://hpi-hannover.de/gewerbefoerderung/unterweisungsplaene.php

Die Unterweisungspläne der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) für den Ausbildungsberuf “Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik” wurden vor kurzem überarbeitet. Spätestens zum 01.01.2025 müssen die überarbeiteten Lehrgänge in den Bildungszentren angeboten werden:


Grundstufe
G-IH1/22 Bearbeitungsverfahren fachbezogener Rohrwerkstoffe
G-IH2/22 Fügetechnik –Werkstücke und Bauteile aus gleichen und unterschiedlichen Werkstoffen fügen
G-IH3/22 Elektrotechnik und deren Sicherheitsmaßnahmen


Fachstufe
IH1/22 Montagetechnik von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen
IH2/22 Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von sanitärtechnischen Anlagen und Systemen
IH3/22 Elektrische Baugruppen und Komponenten in versorgungstechnischen Anlagen und Systemen
IH4/22 Inbetriebnahme und Instandhaltung von Wärmeerzeugern mit fossilen Energieträgern
IH5/22 Mess-, Steuer-und Regelungstechnik in versorgungstechnischen Anlagen und Systemen
IH6/22 Installation und Instandhaltung von Heizungsanlagen und verbundenen Systemen sowie kontrollierter Wohnraumlüftung
IH7/22 Anlagen und Systeme zur Nutzung erneuerbarer Energien
IH8/22 Fachbezogenes Gasschweißen -Teil 1*
IH9/22 Fachbezogenes Gasschweißen -Teil 2*


*die Durchführung ist bei manchen Kammern obligatorisch, bei anderen fakultativ. Bei den 6 niedersächsischen Handwerkskammern gibt es hierzu unterschiedliche Empfehlungen durch den jeweiligen Berufsbildungsausschuss und unterschiedliche Beschlüsse und Anordnungssatzungen durch die jeweilige Vollversammlung der betreffenden Handwerkskammer.

Als Mitglied stehen Ihnen weitere Informationen und Downloads zur Verfügung.
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