Vorschau Seminare

Hier finden Sie immer eine aktuelle Übersicht über die künftig stattfindenden Online- und Präsenz-Seminare. 

Wenn Sie mehr Informationen benötigen oder sich zur Teilnahme anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Nina Drieselmann ,

E-Mail: n.drieselmann@fvshk-nds.de

Die Teilnahme für einige Online-Informationsschulungen ist kostenlos für BetriebsinhaberInnen und MitarbeiterInnen von SHK-Fachbetrieben, die in einer dem Fachverband SHK Niedersachsen angeschlossenen Innung organisiert sind.

Bei kostenpflichtigen Schulungen ist dies explizit in der Beschreibung (Anmeldung) der Schulung vermerkt.

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Online Informationsschulung zum GEG-Beratungsnachweis: Pflichtinformation nach §71 Abs. 11 GEG

kostenfreie Schulung für SHK-Innungsbetriebe

Sehr geehrte Damen und Herren.

 Wie Ihnen bekannt ist, tritt am 01.01.2024 das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben mit Begleitung unseres Bundesverbandes ZVSHK ein Informationsschreiben entwickelt, welches den Bürgerinnen und Bürgern zu erläutern ist.
(siehe Anhang)

Das bedeutet für Sie:
Mit dem Inkrafttreten des GEG sind Sie verpflichtet, vor dem Einbau von Heiztechnik auf Grundlage fossiler Brennstoffe (Gas und Heizöl) sowie fester Brennstoffe über die möglichen Auswirkungen von CO2-Bepreisung und der kommunalen Wärmeplanung zu informieren.
Zudem ist auf die Notwendigkeit des Einsatzes von erneuerbaren Energien und deren schrittweise Einführung bis zum Verbot fossiler Brennstoffe am 01.01.2045 hinzuweisen.
Dies ist mit dem am Ende (Seite 8) des anhängenden PDF vorliegenden

„Nachweis Erfüllung Informationspflicht nach § 71 Absatz 11 Gebäudeenergiegesetz“

schriftlich zu dokumentieren und aufzubewahren.

Eine Nichtbeachtung dieser Anforderung kann als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Bußgeld belegt werden.

Zur Wahrung Ihrer eigenen Interessen
können/sollten Sie darauf verweisen, dass die beiden zitierten Bundesministerien die Beratung und deren Durchführung von Ihnen verlangen und Sie deshalb nicht auf das Ausfüllen und Unterzeichnen des zuvor benannten Nachweises verzichten dürfen:

Keine Unterschrift – keine Heizungsanlage auf fossiler/fester Brennstoffbasis!

Auch sollten Sie stets darum bemüht sein, diese Unterlagen für alle neu installierten Heizungsanlagen auf fossiler/fester Brennstoffbasis nachweislich zu bekommen, bevor Sie die Arbeiten beginnen.
Das heißt auch: Wenn ein anderer Berechtigter nach GEG (Schornsteinfeger, Energieberater etc.) vor Ihnen beraten und den Nachweis ausgestellt hat, benötigen Sie eine Kopie des Originals oder das Original für Ihre Unterlagen!
Im Zweifelsfall füllen Sie den Nachweis erneut aus und lassen sich diesen unterschreiben! => Derjenige, der letztendlich die Heizung einbaut ist nachweispflichtig, dass er den Anforderungen des GEG gerecht geworden ist.

So viel zunächst in der Kürze der Zeit.
Sollte sich weiterer Informationsbedarf ergeben, informieren wir Sie über diesen Weg.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Am 23. und 24.01.2024, jeweils in der zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr, bieten wir Ihnen eine Online-Informationsveranstaltung zum Thema an.
Dazu melden Sie sich bitte unter den nachstehenden Links an:

23.01.2024 (16.00 bis 17.00 Uhr)
Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an:

https://attendee.gotowebinar.com/register/5182120783461242719
 

24.01.2024 (16.00 bis 17.00 Uhr)
Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an:

https://attendee.gotowebinar.com/register/8733275060340652886
 






 

 

„Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen Sachkunde gem § 5 CHEM-KLIMASCHUTZV nach der Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/2067 Kategorie I und Kategorie II“