Heizölverbraucheranlagen Wiederkehrende Schulung für die betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach AwSV

Hinweis:

Seit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Juli 2017, muss die betrieblich verantwortliche Person wiederkehrend alle 2 Jahre an einer anerkannten Fortbildungsschulung teilnehmen.

Die Teilnahmebescheinigung gilt als erforderlicher Schulungsnachweis, der alle 2 Jahre bei der stattfindenden Fachbetriebsprüfung gemäß AwSV nachgewiesen werden muss und ist Voraussetzung zur Verlängerung der Fachbetriebsurkunde.

Die Fortbildungsmaßnahme kann auch als Schulungsnachweis für das eingesetzte Personal genutzt werden.

Zielgruppe:

• Betrieblich verantwortliche Person für Fachbetriebe gemäß AwSV

   (Teilnahme an dieser Schulung ist Voraussetzung für die Verlängerung der Fachbetriebsurkunde)

• Vom Fachbetrieb an Heizölverbraucheranlagen eingesetztes Personal (Kundendienst,       Montagemitarbeiter)

Schulungsinhalt:

- neue bzw. geänderte gesetzliche Anforderungen durch die seit August 2017 geltende

  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS):

  „Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen“

  „Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen“

- verschärfte Regelungen zur Errichtung von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungs-

  und Risikogebieten ab 2018

- Grenzwertgeber

- Leckanzeigegeräte

- Merkblätter, Arbeitsmittel und Kundeninformationen des Fachverbandes und der ÜWG

 

 

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