Hier finden Sie immer eine aktuelle Übersicht über die künftig stattfindenden Online- und Präsenz-Seminare.
Wenn Sie mehr Informationen benötigen oder sich zur Teilnahme anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Nina Biedermann, E-Mail: n.biedermann@fvshk-nds.de
Die Teilnahme für viele Online-Schulungen ist kostenlos für BetriebsinhaberInnen und MitarbeiterInnen von SHK-Fachbetrieben, die in einer dem Fachverband SHK Niedersachsen angeschlossenen Innung organisiert sind.
Bei kostenpflichtigen Schulungen ist dies explizit in der Beschreibung der Schulung vermerkt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen zusammen mit unserem Kooperationspartner Dr. Schmidt & Erdsiek GmbH & Co. KG (Helmsauer Gruppe) drei kostenfreie ( nur für Innungsbetriebe) Informationsschulungen anbieten zu dürfen.
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Bitte melden Sie sich über folgenden Einladungslink an: https://attendee.gotowebinar.com/register/8417391959207894617
Betriebliche Krankenversicherung/ Optimierung der Kfz-Versicherung
Kfz-Rahmenvertragsangebot über Helmsauer Gruppe
Sicherlich leiden Sie - wie viele andere Unternehmen Ihrer Branche - unter den stark steigenden Kosten im Wareneinkauf sowie im Energie-Bereich.
Bei Ihrer Kfz-Prämie muss das aber nicht so sein!
Das vorgestellte Konzept geht von Stückbeiträgen je Fahrzeugart aus. Individuelle Fahrzeug- und Fahrerkreismerkmale sowie der Schadenfreiheitsrabatt spielen keine Rolle.
Es gelten fixe Prämien für Fahrzeugklassen vereinbart.
Darüber hinaus bietet der Rahmenvertrag Besonderheiten im Versicherungsschutz.
So sind im Rahmen der Kaskoversicherung viele Zusatzbausteine versichert.
z. B.:
Betriebliche Krankenversicherung
Durch stetig wachsende Herausforderungen ist es für erfolgreiche Firmen entscheidend, qualifizierte Mitarbeiter zu finden und langfristig zu binden. Hierfür müssen heute ergänzende Anreize geschaffen werden. Das Gehalt allein reicht nicht mehr aus. Auch „weiche Faktoren“ wie Sozialkompetenz und Fürsorge müssen stimmen.
Mittlerweite etabliert sich auch im Handwerk mehr und mehr die betriebliche Krankenversicherung.
Diese ermöglicht es dem Betrieb, für kleinste Monatsbeiträge ab € 9,95 je Mitarbeiter, diesem ein Budget zu Verfügung zu stellen, welches für eine Vielzahl von Gesundheitskosten zur Verfügung steht.
Die Beiträge sind für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzbar. Der Mitarbeiter erhält die Leistungen steuerfrei!
Es entsteht kein Verwaltungsauffand für den Betrieb.
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Bitte melden Sie sich über folgenden Einladungslink an: https://attendee.gotowebinar.com/register/4002550407989621855
Bürgschaftsrahmenvertrag des Fachverbandes mit der Helmsauer Gruppe
Für einen immer größeren Teil der von Ihnen zu erbringenden Leistungen werden Sicherheitseinbehalte von Auftraggebern gefordert. Neben den
Üblichen Mängelgewährleistungsbürgschaften werden vermehrt und in hohen Beträgen auch Erfüllungs- und Anzahlungsbürgschaften gefordert.
Dadurch erfolgt eine Einschränkung der Liquidität Ihres Unternehmens durch Einbehalt bzw. eine Stellung von Bürgschaften durch die Hausbank oder Versicherer.
Eine kostengünstige Alternative hierzu bietet die Beschaffung der Bürgschaften über den Rahmenvertrag des Fachverbandes mit der Helmsauer Gruppe.
Über diesen Rahmenvertrag haben exklusiv Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit, über einen individuell zu bestimmenden Rahmen Bürgschaften abzurufen.
Besonderheit hierbei ist, das jeweils ausschließlich die einzelne ausgestellte Bürgschaft p.r.t. berechnet wird - nicht der gesamte Rahmen!
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ZVPlan – eine Software für die norm- und fördergerechte Haustechnikplanung
Eine Software-Initiative des ZVSHK und der ConSoft GmbH
Das Auslegungsprogramm ZVPLAN vereint unter dem Titel „Einfach fördergerecht planen“ alle derzeit erforderlichen Maßnahmen zur korrekten Planung von Heizungs-, Trink- und Abwasseranlagen nach technischen Regeln und Förderprogrammen – und das sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude. Speziell der Kesseltausch und die Optimierung bestehender Anlagen sind mit Hilfe dieses EDV-Programms einfach und nachweislich regelkonform zu bewältigen. Greifen Sie auf altersübliche U-Werte zurück, zeichnen Grundriss und Strangschema des betreffenden Bestandsobjektes oder geben die Daten des Neubaus ein – ZVPLAN ermittelt die erforderlichen Maßnahmen und gibt diese als Ergebnis aus.
Seminarinhalte:
ohne 3D-Eingabe)
Fachbetriebsschulung „Heizölverbraucheranlagen nach § 62 WHG“ (wie § 19 I altes WHG)
Am 1. August 2017 trat die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft. Hiernach dürfen bundeseinheitlich nur Fachbetriebe mit einer Zulassung nach Wasserrecht an
Heizöltankanlagen größer als 1000 Liter tätig werden. Die Fachbetriebseigenschaft erlangt ein SHK-Betrieb nur durch die Mitgliedschaft bei einer nach Wasserrecht anerkannten Überwachungs- bzw. Gütegemeinschaft oder durch einen Überwachungsvertrag
mit einer Technischen Überwachungsorganisation.
Im Rahmen der Aufnahmeüberwachungsprüfung muss der verantwortlich benannte Technische Betriebsleiter den Nachweis erbringen, erfolgreich an einer Fachbetriebsschulung
„Heizölverbraucheranlagen“, mit Prüfung, teilgenommen zu haben.
Wir laden Sie daher zum Schulungsseminar der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHKHandwerke e. V., Landesstelle Niedersachen und der Förderungsgesellschaft für Haustechnik mbH, herzlich
ein.
Termine:
(Tagesseminar, 8.30-17.00 Uhr)
Die Teilnahme ist kostenpflichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachverband SHK Niedersachsen - Frau Nina Biedermann -Telefon 0511 87973-12 oder n.biedermann@fvshk-nds.de
Online-Seminarangebot der Förderungsgesellschaft
(mehrere Termine zur Auswahl)
Hinweis:
Seit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Juli 2017, muss die betrieblich verantwortliche Person wiederkehrend alle 2 Jahre an einer anerkannten Fortbildungsschulung teilnehmen.
Die Teilnahmebescheinigung gilt als erforderlicher Schulungsnachweis, der alle 2 Jahre bei der stattfindenden Fachbetriebsprüfung gemäß AwSV nachgewiesen werden muss und ist Voraussetzung zur Verlängerung der Fachbetriebsurkunde.
Die Fortbildungsmaßnahme kann auch als Schulungsnachweis für das eingesetzte Personal genutzt werden.
Zielgruppe:
• Betrieblich verantwortliche Person für Fachbetriebe gemäß AwSV
(Teilnahme an dieser Schulung ist Voraussetzung für die Verlängerung der Fachbetriebsurkunde)
• Vom Fachbetrieb an Heizölverbraucheranlagen eingesetztes Personal (Kundendienst, Montagemitarbeiter)
Schulungsinhalt:
- neue bzw. geänderte gesetzliche Anforderungen durch die seit August 2017 geltende
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS):
„Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen“
„Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen“
- verschärfte Regelungen zur Errichtung von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungs-
und Risikogebieten ab 2018
- Grenzwertgeber
- Leckanzeigegeräte
- Merkblätter, Arbeitsmittel und Kundeninformationen des Fachverbandes und der ÜWG
aktuell anstehende Termine (jeweils von 09.30 Uhr bis ca. 13.00 Uhr )
Die Schulung ist kostenpflichtig
18.04.2023
Anmeldelink: https://attendee.gotowebinar.com/register/181527597881945868
20.06.2023
Anmeldelink: https://attendee.gotowebinar.com/register/4858622463534107151
22.08.2023
Anmeldelink: https://attendee.gotowebinar.com/register/141746662843240500
Teilnahmegebühren und Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung (oben aufgeführt)
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Nina Biedermann
Tel.: 0511-879 73 12
n.biedermann@fvshk-nds.de