Innung Grafschaft Bentheim

16.07.2024

Sanitär-Innung rückt neues Gebäudeenergiegesetz in den Fokus

Seit November 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die energetischen Anforderungen an Gebäude. Es macht dabei konkrete Vorgaben zur Heizungstechnik und Wärmedämmstandards. Zum 1. Januar 2024 trat nun eine Novelle des Gesetzes in Kraft, die vor allem Neuerungen beim Kauf und Tausch von Heizungsanlagen enthält. Genau dazu hat die Kreishandwerkerschaft (KH) Grafschaft Bentheim eine Infoveranstaltung für ihre Mitglieder aus der Sanitär-Innung organisiert, an der rund 30 Vertreterinnen und Vertreter der Handwerksbetriebe teilnahmen.
Zu Gast war Diplom-Ingenieur und Geschäftsführer Jürgen Engelhardt vom Fachverband Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik (SHK) Niedersachsen.
Deutschland hat seinen politischen Willen zur Einhaltung der Klimaziele erklärt: Bis 2030 muss der Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent reduziert werden. Bis 2045 ist sogar die Netto-Treibhausgasneutralität geplant. Um diese Ziele zu erreichen, rückt der Gesetzgeber auch den Gebäudebereich in den Fokus und genau dafür bildet das GEG einen wichtigen Rahmen. Bauherren müssen bei Projekten aktuell mindestens den Standard eines Effizienzhauses 55 erreichen, wobei ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss.
Die Gesetzesnovelle sorgt allerdings für einen höheren bürokratischen Aufwand und wirft bei Immobilieneigentümern und Unternehmen einige Fragen auf, wie Engelhardt in seinem Vortrag deutlich machte. Sein dringender Appell an die SHK-Betriebe:
„Trotz aller Fragen und Ernüchterung: Das Thema Gebäudeenergie ist eine der Kernkompetenzen der SHK-Betriebe. Und bei der Gestaltung von Heizungsanlagen ist niemand besser als Sie. Lassen Sie uns die Herausforderungen, die sich durch die Novelle ergeben, annehmen und gemeinsam angehen.“ Wichtig sei jetzt, Kunden nicht zusätzlich mit Problemen zu belasten, sondern sie mit dem positiven Ausblick auf gemeinsamen Klimaschutz mitzunehmen. Dies sei insbesondere mit Blick auf die unklare Zukunft fossiler Energien mit vermuteten Steigerungen beim Öl- und Gaspreis wichtig.
Zu den wichtigen Neuerungen des GEG zählt eine umfassende Informationspflicht. Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle sind Handwerksbetriebe angewiesen, vor dem Einbau von Heiztechnik auf Grundlage fossiler Brennstoffe wie Gas und Heizöl sowie fester Brennstoffe über die möglichen Auswirkungen durch CO2-Bepreisung und die kommunale Wärmeplanung zu informieren. Zudem müssen sie auf die Notwendigkeit des Einsatzes von erneuerbaren Energien und deren schrittweiser Einführung bis
zum Verbot fossiler Brennstoffe am 1. Januar 2045 hinweisen.

Als Mitglied stehen Ihnen weitere Informationen und Downloads zur Verfügung.
Sie haben keine Berechtigung diese Datei zu öffnen