23.08.2024
Die Ausbildung schließt mit einer Gesellenprüfung Teil 2 (GP2) ab, in der die berufliche Handlungsfähigkeit der Lehrlinge und damit der Erfolg der Ausbildung durch einen unabhängigen Prüfungsausschuss festgestellt wird. In den Prüfungsausschüssen sind mindestens drei Personen, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitgeber-, der Arbeitnehmer- und der Berufsschulseite, tätig. Sie bewerten die Prüfungsleistungen gemeinsam.
Die Gesellenprüfung Teil 1 (GP1) findet gegen Ende des 2. Lehrjahres statt (früher die Zwischenprüfung). Im Unterschied zur Zwischenprüfung, zählt das Ergebnis der GP1 mit 30% in das Endergebnis mit hinein.