Frostbrief

11.09.2024

Neue Heizungsanlage durch Frostbrief absichern

Im Herbst ist es Zeit für Maßnahmen, um wasserführende Systeme, wie Heizungs- und Trinkwasseranlagen, vor Witterungseinflüssen, insbesondere vor Frost, zu schützen. Hierzu zählt auch die Überprüfung der Solarflüssigkeit von Solarkollektoren und Solekreisläufen von Wärmepumpen auf ausreichenden Frostschutz.

Insbesondere bei Anlagen und Anlagenteilen, für die der Bauherr oder die Bauherrin noch nicht die Haftung für einen bestimmungsgemäßen Betrieb (Abnahme der Bauleistung) übernommen hat, sollten die Auftraggeber und Auftraggeberinnen schriftlich auf die Frostgefahr hingewiesen werden. Zudem sollte eine evtl. noch notwendige Abnahme bzw. Teilabnahme beantragt, durchgeführt und Betreiber und Betreiberinnen nachweislich in die Bedienung der Anlage/Anlagenteile eingewiesen werden, bevor die frostgefährdete Anlage in Betrieb genommen wird.

Die ordnungsgemäße Teilabnahme ist vor Beginn der Frostperiode für den SHK-Betrieb insofern wichtig, damit bei einer Beschädigung der frostgefährdeten Anlage die Verantwortung für den entstandenen Schaden auf den Betreiber und die Betreiberin übertragen wird.

Ein Muster eines solchen „Frostbriefs“ finden Sie im Downloadbereich.

https://www.fvshk-nds.de/wp-content/uploads/2024/09/Teilabnahme_Gefahrenuebergang_bei_teilfertigen_Heizungsanlagen_sogenannter_Frostbrief-1.pdf

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