Bevorstehend Heizölverbraucheranlagen Wiederkehrende Schulung für die betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach AwSV

25.06.2024

Hinweis:

Seit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Juli 2017, muss die betrieblich verantwortliche Person wiederkehrend alle 2 Jahre an einer anerkannten Fortbildungsschulung teilnehmen.

Die Teilnahmebescheinigung gilt als erforderlicher Schulungsnachweis, der alle 2 Jahre bei der stattfindenden Fachbetriebsprüfung gemäß AwSV nachgewiesen werden muss und ist Voraussetzung zur Verlängerung der Fachbetriebsurkunde.

Die Fortbildungsmaßnahme kann auch als Schulungsnachweis für das eingesetzte Personal genutzt werden.

Zielgruppe:

• Betrieblich verantwortliche Person für Fachbetriebe gemäß AwSV

(Teilnahme an dieser Schulung ist Voraussetzung für die Verlängerung der Fachbetriebsurkunde)

• Vom Fachbetrieb an Heizölverbraucheranlagen eingesetztes Personal (Kundendienst,       Montagemitarbeiter)

Schulungsinhalt:

– neue bzw. geänderte gesetzliche Anforderungen durch die seit August 2017 geltende

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

– Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS):

„Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen“

„Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen“

– verschärfte Regelungen zur Errichtung von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungs-

und Risikogebieten ab 2018

– Grenzwertgeber

– Leckanzeigegeräte

– Merkblätter, Arbeitsmittel und Kundeninformationen des Fachverbandes und der ÜWG

  • Wiederkehrende Schulung für Heizölverbraucheranlagen
     26. November 2024
     9:30 - 13:00
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