25.06.2024
Hinweis:
Seit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Juli 2017, muss die betrieblich verantwortliche Person wiederkehrend alle 2 Jahre an einer anerkannten Fortbildungsschulung teilnehmen.
Die Teilnahmebescheinigung gilt als erforderlicher Schulungsnachweis, der alle 2 Jahre bei der stattfindenden Fachbetriebsprüfung gemäß AwSV nachgewiesen werden muss und ist Voraussetzung zur Verlängerung der Fachbetriebsurkunde.
Die Fortbildungsmaßnahme kann auch als Schulungsnachweis für das eingesetzte Personal genutzt werden.
Zielgruppe:
• Betrieblich verantwortliche Person für Fachbetriebe gemäß AwSV
(Teilnahme an dieser Schulung ist Voraussetzung für die Verlängerung der Fachbetriebsurkunde)
• Vom Fachbetrieb an Heizölverbraucheranlagen eingesetztes Personal (Kundendienst, Montagemitarbeiter)
Schulungsinhalt:
– neue bzw. geänderte gesetzliche Anforderungen durch die seit August 2017 geltende
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
– Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS):
„Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen“
„Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen“
– verschärfte Regelungen zur Errichtung von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungs-
und Risikogebieten ab 2018
– Grenzwertgeber
– Leckanzeigegeräte
– Merkblätter, Arbeitsmittel und Kundeninformationen des Fachverbandes und der ÜWG
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Wiederkehrende Schulung für Heizölverbraucheranlagen
26. November 2024
9:30 - 13:00