30.07.2024
Innungsbetriebe können zwei verschiedene Logos nutzen: Das Eckring-Logo und das Logo mit Eckring und dem Namen ihrer Innung. Beide Logos sind gleichwertig zu verwenden. Eine Nutzung ist beispielsweise denkbar in Anzeigen, auf Internetseiten, auf Fahrzeugen oder der Kleidung.
Die Logos dürfen nicht in gemeinschaftlichen Aktionen mit Nicht-Innungsbetrieben genutzt werden.
Das Eckring-Logo finden Sie im Downloadcenter in verschiedenen Versionen. Höhere Auflösungen und Vektorgrafiken können wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.
Das Innungslogo ist beim jeweiligen Obermeister oder der Kreishandwerkerschaft erhältlich.
Beide Logos gibt es auch jeweils in einer schwarz-weiß-Fassung. Bei einem geplanten schwarz-weiß-Druck müssen diese verwendet werden. Bei einem schwarz-weiß-Druck der Farblogos kann es sonst zu Unschärfen kommen.
Nicht-Innungsbetrieben ist die Nutzung beider Logo-Varianten unter gar keinen Umständen gestattet! Sollte Ihnen so ein Fall bekannt werden, dokumentieren Sie diesen bitte und senden Sie die Unterlagen an uns. Wir werden über den ZVSHK eine entsprechende Abmahnung veranlassen.