06.12.2018

Wiedereinführung der Parität beim Krankenversicherungsbeitrag

Die Große Koalition (GroKo) hat es beschlossen und ab dem 1.1.2019 wird es wieder so, wie es früher einmal war:


Die Krankenversicherung wird paritätisch finanziert. Das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden zu gleichen Teilen die kompletten Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung tragen. Der aktuell von den meisten Krankenkassen neben dem allgemeinen Beitragssatz erhobene Zusatzbeitrag, wird bis Ende 2018 noch komplett von den Arbeitnehmern getragen. Zum 1.1.2019 wird sich das ändern. Ab diesem Zeitpunkt teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die GKV-Beitragskosten zu genau gleichen Teilen, analog wie bei der Arbeitslosen- und der Rentenversicherung.