Entsprechend den Anforderungen der AwSV 2018 muss der technisch verantwortliche Betriebsleiter wiederkehrend alle 2 Jahre an einer anerkannten Schulung teilnehmen.
Sollten Sie 2019 bereits eine anerkannte Weiterbildung besucht haben, ist eine Teilnahme nicht erforderlich.
Schulungsinhalt:
- neue bzw. geänderte gesetzliche Anforderungen durch die seit August 2017 geltende Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS):
„Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen“
„Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen“
- verschärfte Regelungen zur Errichtung von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungs- und Risikogebieten ab 2018
- Kunststofftanks älterer Bauart – Sachstand zur Nutzungsdauer und Kriterien zur Beurteilung
- Leckageüberwachung – Anforderungen an Fachbetriebe zur Wartung und Instandsetzung
- Merkblätter, Arbeitsmittel und Kundeninformationen des FV und der ÜWG
Teilnahmegebühren:
115,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. für Innungsmitglieder (einer Innung als Mitglied des Fachverbandes)
160,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. für Nichtmitglieder
Veranstalterin ist die Förderungsgesellschaft für Haustechnik mbH. Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung bis zum dazugehörigen Anmeldeschluss bei der Förderungsgesellschaft für Haustechnik mbH an.
Wird das Seminar planmäßig durchgeführt, erhalten Sie rechtzeitig eine Buchungsbestätigung incl. Rechnung per Briefpost. Grundlage Ihrer Anmeldung sind die dem vorliegenden Anmeldeformular angehängten Teilnahmebedingungen für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der Förderungsgesellschaft für Haustechnik mbH.