11.08.2023

Hinweisgeberschutzgesetz am 02.07.2023 in Kraft getreten

Mit der Umsetzung der EU- „Whistleblower-Richtlinie“ in ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sollen hinweisgebende Personen („whistleblower“) vor persönlichen Nachteilen geschützt werden. In Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz am 02.07.2023 in Kraft getreten.


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