19.02.2021

Förderstopp beendet! „Neustart Niedersachsen Investition“


Im Herbst letzten Jahres hatte die Landesregierung das Programm „Neustart Niedersachsen Investition“ aufgelegt. Das Programm wurde sehr gut angenommen –  insgesamt wurden 9.100 Anträge gestellt.

In den letzten Tagen der Antragsfrist gingen überraschend noch fast 3.000 Anträge ein, so dass der Mittelansatz nicht reichte. Dies führte zu einer schwierigen Situation:

Seit Dezember gab es viele Nachfragen von Betrieben, die seit Wochen keine Antwort von der NBank zu ihren Anträgen erhielten. Auch Anträge, die bereits im Oktober gestellt worden waren, wurden nicht positiv beschieden, die Auszahlung gestoppt.

Hintergrund dafür war die absolute Überzeichnung des Programms.

 

Seit Wochen hat sich die Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V. für eine Entscheidung, wie mit dieser Überzeichnung umzugehen ist, eingesetzt.

Ziel des Wirtschaftsministeriums in den letzten Wochen war es, zusätzliche Mittel für das Programm zu akquirieren, um eine möglichst große Zahl der Antragsteller positiv bescheiden zu können.

Die dadurch entstandene Hängepartie war für viele Antragsteller, die ihre Projekte umsetzen wollten, schwierig. Die Kommunikation mit der NBank war nicht möglich – da auch diese keine konkreten Angaben zum weiteren Vorgehen machen konnte.

 

Hier kommt nun aber die positive Nachricht, vgl. auch untenstehende Pressemitteilung der Staatskanzlei.

  • Der Versand der bewilligungsreifen Förderbescheide wurde bereits am 18.02. wieder aufgenommen!
  • Der Haushalts- und Finanzausschuss wird gebeten, für das Programm zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, so dass das für das Programm insgesamt 798,5 Mio. zur Verfügung stünden.
  • Dies ist ein Volumen für ein Landesprogramm, das es in dieser Höhe und der Zeit der Umsetzung so bisher noch nicht gegeben hat.
  • Ziel ist es, dass die bewilligungsreifen Anträge in möglichst großer Zahl berücksichtigt werden – nach derzeitiger Planung würden lediglich die Anträge leer ausgehen, die am letzten Tag der Antragsfrist gestellt worden sind. Dies ist angesichts der hohen Überzeichnung des Programms ein überraschend positives Ergebnis.

Zudem wird ein Anliegen umgesetzt, das den Betrieben helfen wird:

  • Alle antragstellenden Unternehmen erhalten die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns, wenn sie ihren Antrag bis zum 27.11.2020 gestellt hatten.
  • Diese Möglichkeit, bereits mit der Umsetzung zu beginnen, obwohl der Förderbescheid noch nicht da ist, war bislang nicht in der Richtlinie enthalten und wird jetzt entsprechend geändert.