Details dazu sind noch nicht bekannt.
Auch die Frage, ob sich das Tragen des Mundnasen-Schutzes auf das Arbeitsverhältnis im Verkaufsbereich auswirkt, muss noch geklärt werden. Atemschutzmasken im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Regelungen sind nicht zwingend gleichsetzen mit Mund-Nasenschutz-Masken. Daher ist es derzeit auch verfrüht, über Auswirkungen auf Pausenzeiten etc. zu informieren.
Wichtig wird allerdings sein, dass die Arbeitgeber, die im Einzelhandel Mitarbeiter beschäftigen, dafür zuständig sind, den Mund-Nasenschutz vorzuhalten.
Sobald wir konkretisierende Informationen bekommen, halten wir Sie auf dem Laufenden.