24.09.2024
Ausgangspunkt
Unter dem Aspekt der Energieeinsparung sind in den letzten Jahrzehnten Gebäudehüllen immer stärker abgedichtet worden. Dies gilt nicht nur für Neubauten, sondern vielfach auch für die Sanierung im Bestand, wenn z.B. ein Dachgeschoss ausgebaut und gedämmt oder ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) an der Fassade angebracht wird oder Vertragsgegenstand der Austausch alter Fenster-/Türelemente gegen modernere – und damit dichtere – ist.
Während früher die Gebäude einen natürlichen hohen Luftwechsel hatten (z.B. spürbare Zugluft unterhalb der ursprünglichen – einfach verglasten – Holzfenster), findet dieser nach dem Einsatz moderner Bauteile nicht mehr statt; die Gebäudehülle ist dicht.
Wie allgemein bekannt ist, kann dies bei nicht ausreichender manueller oder maschineller Lüftung zu überhöhter Luftfeuchtigkeit mit nachfolgender Schimmelbildung im Gebäude führen.
Es kann jedoch noch ein weiteres Problem auftreten, das mit Gefahr für Leib und Leben der Bewohner verbunden ist. Diesbezüglich sollte jedes Handwerksunternehmen der Bau- und Ausbaugewerke sensibilisiert sein und unter juristischen Gesichtspunkten stets die etwaige Notwendigkeit eines schriftlichen Hinweises gegenüber dem Auftraggeber im Auge behalten.
Mustertext: