SHK-Fachbetriebe betreiben einen deutlichen Mehraufwand, um in diesen Zeiten ihrem Versorgungsauftrag uneingeschränkt nachzukommen ohne Mitarbeiter und Kunden zu gefährden. Die damit einhergehende Zuverlässigkeit bei der Aufrechterhaltung unserer kritischen Infrastruktur kann und sollte in der Kundenansprache durchaus genutzt und hervorgehoben werden. Der ZVSHK-Vorstand hat hierzu einstimmig die Einführung eines SHK-Hygienekodex befürwortet:
Durch ein Bekenntnis zum ZVSHK-Hygienekodex (s. Anlage) können Innungsbetriebe den hohen Hygienestandard deutlich machen, mit dem sie in Corona-Zeiten am Markt agieren. Hierzu steht ihnen ein Werbemittelpaket zur Nutzung zur Verfügung:
Das Werbemittelpaket samt Textbaustein wird zur Nutzung freigeschaltet, sobald der Betrieb das Bekenntnis zum Hygienekodex unter https://www.zvshk.de/hygienekodex/ abgegeben hat. Die Abgabe der Eigenerklärung bestätigt der ZVSHK mittels Urkunde. Betriebe sollten darauf achten, ob die in der Datenbank hinterlegten Firmendaten auch für das zu erstellende Zertifikat genutzt werden sollen.
Der digitale Versand der Urkunden erfolgt aus organisatorischen Gründen zeitversetzt. Sollte die Urkunde nicht innerhalb des folgenden Werktages zugegangen sein, können betroffene Betriebe sich unter info@zvshk.de melden.
Selbstverständlich sind Bekenntnis zum Hygienekodex und Nutzung des Signets bzw. der Werbemittel freiwillig, setzen jedoch voraus, dass der Betrieb sich an den dargestellten Standard hält. Den Text der Eigenerklärung finden Sie in angehängtem PDF.