01.07.2020

ZVSHK Hygienekodex

Die neuen Corona-Hotspots in Deutschland machen deutlich: die Beachtung der Hygienevor­schriften bleibt trotz Wunsch nach schnellstmöglicher Rückkehr zu „Normalität“ essentiell für die Bekämpfung der Pandemie.


SHK-Fachbetriebe betreiben einen deutlichen Mehraufwand, um in diesen Zeiten ihrem Ver­sorgungsauftrag uneingeschränkt nachzukommen ohne Mitarbeiter und Kunden zu gefährden. Die damit einhergehende Zuverlässigkeit bei der Aufrechterhaltung unserer kritischen Infra­struktur kann und sollte in der Kundenansprache durchaus genutzt und hervorgehoben wer­den. Der ZVSHK-Vorstand hat hierzu einstimmig die Einführung eines SHK-Hygienekodex be­fürwortet:

Durch ein Bekenntnis zum ZVSHK-Hygienekodex (s. Anlage) können Innungsbetriebe den ho­hen Hygienestandard deutlich machen, mit dem sie in Corona-Zeiten am Markt agieren. Hier­zu steht ihnen ein Werbemittelpaket zur Nutzung zur Verfügung:

  • Logo
  • Poster
  • Aufkleber

Das Werbemittelpaket samt Textbaustein wird zur Nutzung freigeschaltet, sobald der Betrieb das Bekenntnis zum Hygienekodex unter https://www.zvshk.de/hygienekodex/ abgegeben hat. Die Abgabe der Eigenerklärung bestätigt der ZVSHK mittels Urkunde. Betriebe sollten darauf achten, ob die in der Datenbank hinterlegten Firmendaten auch für das zu erstellende Zertifi­kat genutzt werden sollen.

Der digitale Versand der Urkunden erfolgt aus organisatorischen Gründen zeitversetzt. Sollte die Urkunde nicht innerhalb des folgenden Werktages zugegangen sein, können betroffene Betriebe sich unter info@zvshk.de melden.

Selbstverständlich sind Bekenntnis zum Hygienekodex und Nutzung des Signets bzw. der Werbemittel freiwillig, setzen jedoch voraus, dass der Betrieb sich an den dargestellten Stan­dard hält. Den Text der Eigenerklärung finden Sie in angehängtem PDF.