Eine wörtlich formulierte Erlaubnis zur Unterrichtung der Abschlussklassen in den berufsbildenden Schulen und in den ÜLU-Stätten enthält die Allgemeinverfügung zwar nicht. Dies führte wohl bei dem einen oder anderen zu Verwirrung: ABER:
Wir möchten Folgendes - auch nach Rücksprache mit dem Kultusministerium - klarstellen: