03.04.2020

Update zu verschiedenen "Corona"-Themen:

Ausweitung Minijobs, Stundung von KV- und DRV-Beiträgen, Phishing bei Kurzarbeit


1.) Erleichterung bei den Minijobs/ kurzfristigen Beschäftigungen:

In der Zeit vom 1. März bis zum 31.10.2020 kann mehr verdient werden - eine betragsmäßige Obergrenze für das Überschreiten gibt es nicht.
Dies ist eine Erleichterung, um Mehrarbeit und zusätzliche Hilfskräfte, die wegen der Corona-Krise nötig werden, beschäftigen zu können. Im Anhang finden Sie die Informationen dazu von der BA.

2.) Achtung Phishing-Emails auch im Bereich der Kurzarbeit – nicht nur bei den Soforthilfe-Anträgen:
Achtung! Die Mails sind täuschend echt mit zutreffenden Links. Nur die E-Mail-Adresse, wohin die persönlichen Daten geschickt werden sollen, ist FAKE. Bitte rufen Sie daher nur Originalanträge auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit ab und reagieren nicht auf E-Mails!!!!

3.) Wie ist es mit der Stundung von Rentenversicherungsbeiträgen?

Auch diese können gestundet werden, wenn der Betrieb ansonsten in Schwierigkeiten ist. Ein formloser Antrag an die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig/ Hannover genügt.

Anmerkung: Natürlich ist eine Stundung kein Erlass. Vor der Beantragung muss natürlich im Blick behalten werden, dass nicht durch zu viele Stundungen der Rückzahlungsberg zu einem bestimmten Zeitpunkt zu hoch wird.

4.) Hinweis: Bei der Stundung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es unterschiedliche Reaktionen der Krankenkassen

Wir weisen darauf hin, dass hier die jeweilige Krankenkasse zwar eigenständig entscheidet – dies natürlich vor dem Hintergrund der Empfehlungen ihres Spitzenverbandes. Wenn Sie in Einzelfällen den Eindruck haben, dass hier die politischen Vorgaben zur Entlastung der Betriebe nicht umgesetzt werden, bitten wir um entsprechenden Hinweis. Diese werden an die Bundesebene weitergegeben, um dann dort grundsätzliche Klärungen vornehmen zu können.