27.10.2016

Umgang mit HBCD-haltigem Abfall

In einigen Regionen Niedersachsens gibt es das Problem, dass die Müllverbrennungsanlagen und Entsorger auf die geänderte Einstufung des HBCD-haltigen Abfalls insofern reagieren, dass sie die Annahme dieser Abfälle verweigern.


Für diese Weigerung gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage, d.h. die Entsorger sind auch weiterhin nach Aussage des Niedersächsischen Umweltministeriums verpflichtet, diese Abfälle anzunehmen.

Sollte der Fall eintreten und Ihr Entsorger sich weigern, Ihre HBCD-haltigen Abfälle (denken Sie neben den reinen Styropor-Abfällen auch an z.B. Wannenträger oder Speicher mit entsprechenden Isolierungen) anzunehmen: 

- Nutzen Sie bitte zuerst beiliegendes Musterschreiben, um den Entsorger auf seine Verpflichtung hinzuweisen.

Wenn das nicht hilft:

- Erstatten Sie bitte eine entsprechende Meldung an Ihren Fachverband mit Nennung des Entsorgers.

- Der Fachverband wird  diese Meldung an die Landesvereinigung Bauwirtschaft weiterleiten.

- Diese wird dann gegenüber der Politik darlegen, dass trotz der zugegebener Weise bereits erfolgten Aktionen des Umweltministeriums (zwei Erlasse und ein Erläuterungsschreiben der NGS) weiterhin Handlungsbedarf besteht.

Der Nutzen dieser Vorgehensweise ist, dass diese Akteure, die sich nicht an die Regeln halten, dann gegenüber dem Umweltministerium konkret benannt werden können

Unsere Empfehlung bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit: 

- Fordern Sie Ihren Entsorger auf, Ihnen zumindest ein Preisangebot für die Annahme der HBCD-haltigen Abfälle zu machen. Diese Kosten sollten Sie dann Ihrem Kunden entsprechend in Rechnung stellen. 

Alternativ sollten Sie gegenüber Ihrem Kunden die Entsorgung entsprechender Gerätschaften ablehnen.