Transport von Abfall anzeigepflichtig

In den Verbands-Mitteilungen 04/2014 wurde ausführlich berichtet, dass der Transport von Abfall seit 1.6.2014 anzeigepflichtig ist. Die Konsequenzen für Handwerksbetriebe wurden dort dargestellt.


In Ergänzung finden Sie hier die Hinweise zum Ausfüllen des Antrages, der erforderlich ist, wenn Handwerksbetriebe zumindest gelegentlich Abfälle transportieren.