01.03.2017

Tariferhöhung ab 1. April 2017

Die diesjährigen Tarifverhandlungen sind abgeschlossen. Es wurde folgendes Verhandlungsergebnis erzielt:


1. Die Löhne und Gehälter werden ab dem 1. April 2017 und ab dem 1. April 2018 um jeweils 2,5% erhöht.
2. Die Ausbildungsvergütungen werden jeweils zum 1.April um je 20€ erhöht.
3. Die Lohngruppe 3b fällt weg. Statt der alten Gruppe 3a und 3b gibt es nur noch eine Gruppe 3. Die bisherige automatische Erhöhung nach 18 Monaten in 3b entfällt. Nunmehr gilt nur noch die Eingruppierung in Gruppe 4 nach 36 Monaten

Zusätzlich gibt es einige gesetzliche und redaktionelle Änderungen im Manteltarifvertrag und in der Gehaltstafel des Gehaltstarifvertrages:

Dabei wurden die bisherigen Protokollnotizen in den laufenden Vertrag eingearbeitet.
Wichtigste Neuerung ist hier sicherlich die Anpassung der Kündigungsfristen an die gesetzlichen Regelungen.
Darüber hinaus wurde der §15 hinsichtlich der Kündigung älterer Arbeitnehmer an die Rentenwirklichkeit angepasst.
In der Gehaltstafel nicht mehr enthalten ist ab Inkrafttreten der Bezug auf das Lebensjahr des jeweiligen Arbeitnehmers in den Gruppen K1 und T1.


Die neuen Tarifverträge werden nach redaktioneller Abstimmung zwischen den Tarifvertragsparteien demnächst elektronisch über die Innungen  verteilt. Ein Versand per Post erfolgt nicht mehr.

Die vollständigen, derzeit gültigen Tarifverträge  finden Sie unter dem Menüpunkt <Tarif>.