Wann kann die eingeschränkte Öffnung des Einzelhandels erfolgen?
Dazu veröffentlicht das für die Aktualisierung zuständige Niedersächsische Sozialministeriums folgenden Text:
Auf Basis des Beschlusses vom 15.04.2020 wird die Niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie kurzfristig überarbeitet werden. Die Neufassung soll nach bisherigem Stand bereits am Montag, 20. April 2020, in Kraft treten.
Die Aktualisierungen werden sich auf folgende wesentliche Punkte aus der heutigen Einigung beziehen:
Dazu erklärte MP Weil gestern abend ergänzend: Die Abschlussklassen in den Schulen sollen zum 27.04.2020 wieder beschult werden. Ab dem 04.05.2020 könnten jeweils nächstältere Klassen an den einzelnen Stufen folgen. Minister Tonne wird dazu zeitnah Konkreteres vorlegen.
Zudem soll die Notbetreuung deutlich erweitert werden. Hierbei seien auch nicht unbedingt zeitgleiche Regelungen in anderen Ländern möglich, weil die Sommerferien unterschiedlich beginnen würden.
Die Notbetreuung soll für weitere Berufsgruppen ausgeweitet werden – hier bedarf es aber noch einer Konkretisierung durch das Land.
Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen können unabhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen.
Bei Anpassungen der Gefährdungsbeurteilungen und dem Aufstellen von Hygienekonzepten sollen die Betriebe durch Konzepte der Berufsgenossenschaften und des BMAS unterstützt werden.
Was steht für Niedersachsen bereits heute fest: