16.04.2020

Neue Regeln beim Schutz vor Corona

Die Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz vom 15.04.2020 auf Bundesebene sind in 19 Punkten zusammengefasst. Die konkrete Umsetzung für Niedersachsen erfolgt durch eine Aktualisierung der niedersächsischen Allgemeinverfügung.


Wann kann die eingeschränkte Öffnung des Einzelhandels erfolgen?

Dazu veröffentlicht das für die Aktualisierung zuständige Niedersächsische Sozialministeriums folgenden Text:

Auf Basis des Beschlusses vom 15.04.2020 wird die Niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie kurzfristig überarbeitet werden. Die Neufassung soll nach bisherigem Stand bereits am Montag, 20. April 2020, in Kraft treten.

Die Aktualisierungen werden sich auf folgende wesentliche Punkte aus der heutigen Einigung beziehen:

  • Punkt 6:         zunehmende Bedeutung der Masken innerhalb des Arbeitsschutzes insbesondere in den Bereichen, in denen der Abstand von mindestens 1.50 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Punkt 8:         Schrittweise Öffnung der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Schulen brauchen einen Hygieneplan, für die Schaffung der Hygienevoraussetzungen sind die Schulträger verantwortlich.

Dazu erklärte MP Weil gestern abend ergänzend: Die Abschlussklassen in den Schulen sollen zum 27.04.2020 wieder beschult werden. Ab dem 04.05.2020 könnten jeweils nächstältere Klassen an den einzelnen Stufen folgen. Minister Tonne wird dazu zeitnah Konkreteres vorlegen.

Zudem soll die Notbetreuung deutlich erweitert werden. Hierbei seien auch nicht unbedingt zeitgleiche Regelungen in anderen Ländern möglich, weil die Sommerferien unterschiedlich beginnen würden.

Die Notbetreuung soll für weitere Berufsgruppen ausgeweitet werden – hier bedarf es aber noch einer Konkretisierung durch das Land.

  • Punkt 10:       Öffnung des Einzelhandels (keine Branchenbeschränkung!) bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m2.

Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen können unabhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen.

  • Punkt 11:       Für Friseure ist eine Öffnung unter Nutzung von Schutzausrüstung ab dem 04.05.2020 möglich.
  • Punkt 13:       Die Pflicht zum betrieblichen Arbeitsschutz wird nochmals betont.

Bei Anpassungen der Gefährdungsbeurteilungen und dem Aufstellen von Hygienekonzepten sollen die Betriebe durch Konzepte der Berufsgenossenschaften und des BMAS unterstützt werden.

  • Punkt 17:       Je nach Infektionsgeschehen werden zukünftig regionale Unterschiede möglich sein.

 

Was steht für Niedersachsen bereits heute fest:

  • Großveranstaltungen wie z.B. das Schützenfest oder das Maschseefest in Hannover finden nicht statt. Eine konkrete Größenordnung für andere Großveranstaltungen, die bis zum 31.8. nicht stattfinden werden, wird vom Land noch festgelegt werden. MP Weil nannte gestern eine Größenordnung von 1000 Personen.
  • Die Möglichkeit zur Einzelhandelsöffnung  wird auch für Mischbetriebe des Handwerks wieder möglich sein – wenn die Verkaufsfläche nicht größer ist als 800 m2 – abgesehen von den drei Ausnahmen, bei denen es auf die Größe der Verkaufsfläche nicht ankommt (s.o.).
  • Die Nutzung einer Contact Tracing App wird zwar nur freiwillig sein – dient aber dazu, die Lockerungen zu ermöglichen. Wir werden über mögliche Downloads der sich derzeit noch in der Entwicklung befindlichen App informieren.
  • Das Tragen von Masken wird empfohlen, aber nicht verpflichtend eingeführt. Dennoch spielen Masken im Bereich des Arbeitsschutzes eine gesteigerte Rolle, vgl. oben.