09.11.2015

Kundeninformation „Gewährleistung“

Die überwiegenden „Mängelrügen“ von Kunden entbehren jeglicher Grundlage. Das zeigt sich immer wieder im Erfahrungsaustausch von SHK-Betrieben und Verband


Kunden reden dabei gern von „Garantien“ (man habe doch 5 Jahre Garantie). Kunden aber erst im Reklamationsfall über die feinsinnigen und nicht ganz leicht verständlichen Unterschiede der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) mit den dortigen Untiefen (zwei oder fünf Jahre) und irgendwelchen Garantien von Herstellern aufklären zu wollen, führt häufig zu ungläubigem Staunen und letztlich zur Verstimmung des Kunden.

Wir meinen, Aufklärung tut Not und zwar geschickter Weise frühzeitig. Am besten dann, wenn die Welt aus Sicht des Kunden noch in Ordnung ist, z. B. nach erfolgter Abnahme oder auch mit Übersendung der Schlussrechnung für den erfolgreich durchgeführten Auftrag.

Der Fachverband SHK Niedersachsen stellt daher eine solche Kundeninformation zum Thema „Gewährleistung“ als Download für seine Mitgliedsbetriebe zur Verfügung.

Am Ende der gut verständlichen Information für den End-kunden kann und sollte der individuelle Firmenname als Stempel o. ä. eingefügt werden. Damit bestätigen Sie die umfassende Fachkompetenz Ihrer Firma.