KfW führt Zuschüsse zur Förderung von altersgerechtem Umbau ein

Ab 1. Oktober 2014 können private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen und Mieter von Zuschüssen profitieren, die dem Abbau von Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen sollen. Hierfür stellt der Bund insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung.


Damit wird das seit 5 Jahren
erfolgreiche Kreditprogramm der KfW „Altersgerecht Umbauen“ um eine Zuschussvariante ergänzt. Kombiniert werden
können die Zuschüsse mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung.
Mit dem Programm werden beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch
schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Durch einen frühzeitigen Umbau werden
präventiv die Sturz- und Unfallgefahr gesenkt und Erleichterungen für pflegende Personen geschaffen.
Finanziert werden bis zu 8% der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer
Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4.000 EUR pro Wohneinheit. Für den Förderstandard „Altersgerechtes
Haus“ können Zuschüsse in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 EUR pro
Wohneinheit, beantragt werden.

Link zum Merkblatt der KfW