11.10.2019

Geld vom Land für die IT.

Seit dem 3.9.2019 haben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Niedersachsen die Möglichkeit, sich ihre Investitionen im Bereich der EDV subventionieren zu lassen.


Das Land hat ein entsprechendes Programm aufgeleg. Beim „digitalbonus.niedersachsen“ werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt für die Einführung oder Optimierung von IT-Sicherheit, Hard- und Software.

Gefördert werden bis zu 50% der Investition bei einem maximalen Förderbetrag von 10.000 EUR.

Zuwendungsfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.

Nicht zuwendungsfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software.

Die Antragstellung erfolgt online über das Kundenportal der NBank (www.nbank.de) UND anschließend im Original unterschrieben als Postzusendung an die Bank. Dort erhält man auch nähere Informationen zu dem Programm und die weiteren Einzelheiten. Natürlich darf erst nach Zuschlag mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Auszahlung erfolgt dann im Nachhinein auf Basis eines Verwendungsnachweises. Insgesamt stellt das Land für dieses Programm, welches bis zum 31.12.2021 läuft,  15 Millionen EUR zur Verfügung.

Zusätzliches Plus: Die Schulung der MitarbeiterInnen auf die neue Software kann ggf. auch gefördert werden. Hierzu bietet das Land die Förderung WiN an. Auch dabei ist die NBank der Ansprechpartner.

Erklärfilm der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V.: www.youtube.com/watch