19.12.2023

GEG-Beratungsnachweis: Pflichtinformation nach §71 Abs. 11 GEG

Am 01.01.2024 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft.


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben mit Begleitung unseres Bundesverbandes ZVSHK ein Informationsschreiben entwickelt, welches den Bürgerinnen und Bürgern zu erläutern ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie im passwortgeschützten Bereich:

https://www.fvshk-nds.de/mitgliederbereich/heizungstechnik/geg/