12.08.2020

Förderung von elektrischen Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen

Handwerksunternehmen, die planen, elektrische Nutzfahrzeuge und zugehörige Ladeinfrastruktur zu erwerben, können bis zum 14.09.2020 Förderung dafür beantragen.


Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur mit dem Ziel, die Fahrzeugzaheln und das Ladeinfrastrukturangebot zu erhöhen.

Die Förderfähigkeit ist an mehrere Bedingungen geknüpft.

Näheres dazu erfahren Sie im angefügten Dokument.

Der Förderantrag muss bis zum 14.09.2020 elektronisch und postalisch eingereicht werden.