EnEV 2014 - Unternehmererklärung

Mit der Einführung der EnEV 2014 ergaben sich einige Änderungen, die seit dem 1. Mai 2014 zu beachten sind. Eine wichtige Neuerung ist die Unternehmererklärung gemäß § 26a der EnEV 2014.


Wir haben für Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung nachgefragt, in welcher Form die Erklärung erstellt wird und was sie inhaltlich enthalten muss: Die Unternehmererklärung ist erforderlich, wenn die in § 26a Abs. 1 EnEV genannten Arbeiten geschäftsmäßig durchgeführt werden. Sie hat in Schriftform zu erfolgen und soll inhaltlich eine Beschreibung der ausgeführten Arbeiten beinhalten sowie deren Konformität mit den in der EnEV genannten Anforderungen bestätigen. Die Erklärung kann auch auf der Rechnung über die ausgeführten Arbeiten selbst erfolgen und bedarf keines Formulars.