Corona-Virus: Allgemeinverfügung zum Kontaktverbot / Mindestabstand im beruflichen Umfeld
Es gibt eine neue Allgemeinverfügung zum Kontaktverbot vom 23.03. – nachgeschärft um eine Ziffer: Sie beschäftigt sich mit dem Mindestabstand im beruflichen Umfeld - damit auch mit der Frage, wie es mit dem Mindestabstand auf der Baustelle aussieht.
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