20.12.2021

Corona: Änderung im Einzelhandel und Ausblick

Die niedersächsische Landesregierung hat gestern das umgesetzt, was sie nach dem Beschluss des OLG Lüneburg angekündigt hat.


Neuregelung für den Einzelhandel:

    • Ab Dienstag, den 21.12.2021, besteht im gesamten Einzelhandel  für Kunden/Innen die Pflicht, eine FFP 2 Maske zu tragen.
    • Die Corona-Verordnung wird dazu am Montag, den 20.12.2021 entsprechend geändert.
    • Eine Unterscheidung zwischen den Geschäften des täglichen Bedarfs und dem übrigen Einzelhandel wird bei dieser Pflicht nicht mehr vorgenommen.
    • Für die Beschäftigten soll gelten: Nur wenn diese durch Abstand und Aerosolbarrieren ( z.B. Plexiglasabtrennungen) geschützt sind, können statt der FFP 2Maske auch weiterhin medizinische Masken getragen werden- es sei denn, dass betriebsspezifische Hygieneschutzkonzept schreibt nicht sowieso für alle Beschäftigten im Einzelhandel das Tragen einer FFP 2 Maske vor.

 

  • Zudem weist die Staatskanzlei darauf hin, dass am Dienstag, 21.12.21, eine erneute Konferenz der Ministerpräsidenten/Innen mit der Bundesregierung stattfinden wird, um sich angesichts der Entwicklungen in der Entwicklungen in Großbritannien, den Niederlanden und Dänemark über weitere Maßnahmen zu verständigen.
  • Ministerpräsident Weil hat in einer Stellungnahme zudem darauf hingewiesen, dass die in Niedersachsen beschlossene Weihnachtsruhe angesichts der aktuellen Entwicklungen nunmehr inhaltlich auch vom Expertenrat der Bundesregierung bestätigt worden seien.  Damit verbunden ist die Erwartung, dass die Weihnachtsruhe auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Wörtlich heißt es in seiner Stellungnahme vom 19.12.2021:  

Der neue Expertenrat der Bundesregierung zu COVID-19 hat heute in einer ersten Stellungnahme auch für Deutschland eine starke Zunahme von Infektionen mit einer entsprechenden Belastung unseres Gesundheitswesens vorhergesagt. Damit bestätigt der Expertenrat die bereits seit einiger Zeit von mir geäußerte Sorge. Zugleich werden auch die für Weihnachten und den Jahreswechsel in Niedersachsen bereits vorsorglich getroffenen zusätzlichen Schutzmaßnahmen der Sache nach bestätigt.