Das Regelwerk für die Trinkwasser-Installation

Für die Installation von Trinkwasseranlagen besteht ein umfangreiches technisches Regelwerk, welches grundsätzlich in zwei Bereiche getrennt ist: in die öffentliche Wasserversorgung und in die Hausinstallation. Der Trinkwasser-Check befasst sich ausschließlich mit der Hausinstallation, also mit der Trinkwasseranlage im Gebäude. 

Hier gibt es verschiedene Regelwerke von verschiedenen Institution, die sich alle mit diesem Thema befassen. Nachstehend ein Auszug aus den wichtigsten technischen Regeln in der Trinkwasserinstallation: 

 

  • DIN 1988 - Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen
  • DIN EN 806 / 1717 - Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen / Schutz des Trinkwassers (europäische Regeln)
  • DVGW Arbeitsblätter W551 und W553:"Legionellenverminderung” / Trinkwassererwärmungssysteme
  • ZVSHK Merkblätter Dichtheitsprüfung / Spülen von Trinkwasser-Installationen
  • TWIN Informationen des DVGW zur Trinkwasser-Instalation
  • VDI-Richtlinien 

Diese umfangreichen Regeln haben allesamt die Aufgabe, das Trinkwasser in Ihrer Hausinstallation vor Qualitätsverlusten zu schützen, damit Sie als Verwender einen ungetrübten Genuss dieses Lebensmittels haben.

Sie erfüllen zusätzlich den Schutz des Trinkwassernetzes der öffentlichen Versorgung vor Verunreinigung. Trinkwasser, welches einmal die öffentliche Versorgungsleitung verlassen hat (ab Übergabepunkt Wasserzähler) darf nicht mehr dorthin zurück gelangen. Dies wird mit Sicherungseinrichtungen zum Schutz vor “Rückfliessen” gewährleistet. Die Inhalte dieser Regeln sind sehr vielfältig. Sie beinhalten Anforderungen an die korrekte Auswahl von Werkstoffen, Anlagenkomponenten, Armaturen etc. genauso, wie den ordnungsgemäßen Zusammenbau der ausgewählten Bauteile. Weil die Regeln der Trinkwasser-Installation sehr umfangreich sind, sollte ausschließlich der eingetragene Fachbetrieb an den Anlagen arbeiten. Dann können Sie auch davon ausgehen, dass Ihre Trinkwasser-Installation hygienischen und technischen Anforderungen entspricht. 

Sie als Verwender haben die Aufgabe, Ihre Trinkwasser-Installation auch den Verordnungen undRegeln entsprechend zu betreiben und in regelmäßigen Abständen einer WARTUNG unterziehen zu lassen. Denn auch eine nach den technischen Regeln erstellte Anlage kann zu Problemen führen, wenn der Betreiber diese nicht in einem korrekten BETRIEB unterhält. 

Ein einfaches Beispiel für die Wichtigkeit von Wartungen in der Trinkwasser-Installation ist der Trinkwasserfilter, der in viele Anlagen vor dem Eintrag von Partikeln schützt. 

Diese Bauteile sind nach DIN 1988 regelmäßig zu warten. Im untenstehenden Bild sehen Sie rechts einen neuen Filter und links einen verschmutzten (benutzten) Filter. Wenn der Einsatz des Trinkwasserfilters nicht regelmäßig erneuert, bzw. bei modernen Filtern zurückgespült wird, kann er sich zum hygienischen Problem entwickeln.

Schauen Sie doch einmal bei sich nach. Bei vorhandenem Filter finden Sie diesen im Regelfall in der Nähe des Wasserzählers an der “Hauseinführung” der Versorgungsleitung. 

Durch diesen Filter fließt Ihr gesamtes TRINKWASSER.

Gesetzlich geregelt!

Trinkwasser gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Nahezu jedes Wohngebäude in Deutschland ist an die Öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Wie Sie sich vorstellen können, gibt es auch hier gesetzliche Regelungen mit Rechten und Pflichten eines jeden Anschlußnehmers.

Leider kennen viele Betreiber einer Trinkwasser-Installation diese Rechte und Pflichten nicht. 

Für die Trinkwasserversorgung in Deutschland gibt es zwei maßgebliche Verordnungen, die bundesweite Gültigkeit haben: 

  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 

Die AVBWasserV ist grundsätzlich Bestandteil des Wasser-Liefervertrages mit einem Wasserversorgungsunternehmen. Das bedeutet, dass jeder, der ans öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen ist, die AVBWasserV als Vertragsgrundlage hat. Sie ist neben der geschäftlichen Regulierung des Trinkwasserbezugs weiterhin zum Schutz des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes gedacht.
Wichtige Auszüge aus der AVBWasserV finden Sie auf der weiterführenden Seite. 

Die TrinkwV bezieht sich ausschließlich auf die Güte des Trinkwassers und deren Erhalt. Neben dem Schutz der öffentlichen Wasserversorgung regelt sie auch die Trinkwasserabgabe von Betreibern an die Öffentlichkeit (z.B. Pflegeheime, Krankenhäuser, Vermieter etc.). Die Überwachung von Trinkwasser-Installationen obliegt den örtlichen Gesundheitsämtern. 

Wichtige Inhalte aus der TrinkwV finden Sie auf der weiterführenden Seite.