Marktanreizprogramm - Bonus für Kesseltausch
Bonus für Heizkesseltausch seit dem 24.10.2007
Marktanreizprogramm jetzt mit Kombi-Förderung
Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien wird mit Wirkung zum 24. Oktober 2007 um ein attraktives Fördermodul ergänzt. Der Austausch eines bisher betriebenen Heizkessels ohne Brennwerttechnik (Brennstoff Öl oder Gas) durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas wird zusätzlich mit einem Bonus in Höhe von 750 € gefördert, wenn gleichzeitig eine Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) installiert wurde. Damit steigt die Förderung für eine solche Anlage insgesamt auf 1.800 € bei einer angenommenen Kollektorfläche von 10 m². Diese Förderung gilt für Anträge, die ab dem 24.10.2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingehen. Detaillierte Informationen über die Förderbedingungen finden Sie unter www.bafa.de.
Basisförderung
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche: Die Förderung beträgt 105 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche bei Erstinstallation. Bei Erweiterung bereits in Betrieb genommener Solarkollektoranlagen beträgt die Förderung 45 € je zusätzlich installiertem angefangenem m2 Bruttokollektorfläche.
Die Solarkollektoranlagen müssen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung eine Mindestkollektorfläche von 9 m² bei Flachkollektoranlagen und 7 m² bei Vakuumröhrenkollektoranlagen aufweisen und mit einem Pufferspeicher für die Heizungsunterstützung ausgestatten sein. Es sind hierbei 40 Liter/m² (bei Flachkollektoren) und 50 Liter/m² (bei Röhrenkollektoren) erforderlich. Die Angaben zum Pufferspeichervolumen beziehen sich auf Wasser als Wärmespeichermedium. Wenn o. g. Bedingungen nicht erfüllt sind, kann nur der Zuschuss für eine Warmwasseranlage gewährt werden.
Bonus für Kesseltausch
Der Bonus (750 €) kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird. Ein bloßer Kesseltausch ohne Errichtung einer Solarkollektoranlage ist nicht förderfähig.
Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Das Antragsformular ist Bestandteil des Antrages auf Förderung einer solarthermischen Anlage.
Die Installation des Brennwertkessels ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen. Eine Rücknahme oder Stornierung von bereits gestellten Anträgen auf Förderung einer Solarkollektoranlage bzw. eine erneute Antragstellung mit dem Ziel den Bonus gewährt zu bekommen ist nicht möglich.
Der Bonus kann für gewerbliche und freiberufliche Antragsteller nicht gewährt werden.
