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Auf Schatzsuche im Heizungskeller

Kleine Maßnahmen im Sommer sparen Energie und Kosten im Winter. Neue Heizungspumpen verbrauchen weniger Strom. Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und Dämmung der Rohrleitungen nutzen Wärme besser.

 

Wer seine Heizungsanlage noch im Sommer auf Vordermann bringt, spart im Winter Energie und Kosten.

Neue Hocheffizienzpumpen etwa sparen bis zu 90 Prozent des Stromverbrauchs ein. Ein hydraulischer Abgleich erhöht die Effizienz der Anlage erheblich. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Dämmung von Rohrleitungen lohnt sich. Für Hausbesitzer besonders interessant ist: Seit April unterstützt die Förderbank KfW die Optimierung von Heizungsanlagen finanziell.

In deutschen Heizungskellern herrscht oft ein beträchtlicher Schlendrian: Bis zu 10 Prozent der durchschnittlichen Stromrechnung eines Haushalts entfallen auf uneffiziente Heizungspumpen. Viele
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sind nicht wie vorgeschrieben gedämmt, schlecht eingestellte Pumpen und Ventile treiben die Heizkosten in die Höhe. Insgesamt 90 Prozent der Heizungsanlagen könnten energetisch optimiert werden, ergab eine Erhebung der KfW.

Bei Heizungspumpen lohnt sich eine Überprüfung besonders. Kein elektrisches Haushaltsgerät besitzt ein solch hohes Stromsparpotenzial. Brauchen alte ungeregelten Pumpen jährlich im Schnitt 600 Kilowattstunden, sind es bei neuen geregelten Heizungspumpen nur noch 60.

Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage spart zusätzlich wertvolle Energie. Der Abgleich sorgt im Heizungssystem für ausgeglichene Druckverhältnisse und stellt sicher, dass die Wärme optimal genutzt wird. Das Ergebnis: Die Heizungs-Rücklauftemperaturen und der Energieverbrauch sinken. Das kann jährlich mehrere hundert Euro ausmachen.

Auch die Dämmung von zugänglichen Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich in unbeheizten Räumen befinden, reduziert den Energieverbrauch. Die Dämmung ist seit Januar 2007 durch die Energieeinsparverordnung EnEV gesetzlich vorgeschrieben.

Für Eigentümer, die selbst in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen, gilt die Vorschrift zwar erst nach einem Eigentümerwechsel, sie rentiert sich jedoch bereits heute in der Regel nach wenigen Jahren.

Diese kleinen Maßnahmen mit großer Wirkung sind auch bei einem Austausch der kompletten Heizanlage unerlässlich.

 

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